Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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