Das DFB-Sportgericht belegt den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss des DFB wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Strafen in Gesamthöhe von 21.000 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.am 14.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligistenim Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.am 14.
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