20.400 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

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Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 20.400 Euro.

im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.am 8. Oktober 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 6800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.am 8. Oktober 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände.

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